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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers und wird in mehr und mehr Medienunternehmen den Mitarbeitern angeboten. Hintergrund ist, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Es gibt fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

Der Staat fördert die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge dabei zweifach. Zum Einen fallen für umgewandelte Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2009: monatlich 2.592 Euro) keine Sozialabgaben an. Zusätzlich gibt es steuerliche Vorteile, die  sich je nach Form der betrieblichen Altersvorsorge und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage unterscheiden.

So zahlen bei einer Direktzusage und bei der Unterstützungskasse die Arbeitnehmer während der Ansparphase keine Steuern – erst die Versorgungsleistung ist steuerpflichtig. Die Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung können bei Zusage nach dem 31.12.2004 mit 4.392 Euro (2.592 + 1.800) steuerfrei eingezahlt werden.

Die Renten, die auf den steuerfreien Beiträgen beruhen, werden in voller Höhe nachgelagert im Zeitpunkt der Zahlung versteuert. Darüber hinaus fallen in der Regel Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an.

Die betriebliche Altersvorsorge ist grundsätzlich Hartz-IV-fest, da sie in der Ansparphase vor jedem Zugriff Dritter geschützt ist.