Selbständige Musiklehrer: Unterrichtsleistungen steuerfrei
Wird einem selbständig tätigen Musiklehrer nach Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheides eine Bescheinigung darüber erteilt, dass seine Unterrichtsleistungen auf einen Beruf ordnungsgemäß vorbereiten und deshalb steuerfrei sind (§ 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG), kann der Umsatzsteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. AO geändert werden.
Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer?
Arbeitszimmer wieder abzugsfähig?
Was ist eine Umsatzsteuernachschau?
Ist der Stuntman ein Künstler?
Musikverlagsvertrag - Darlehen oder Einnahme? Die Kriterien zusammengefasst
Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern
Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Übezimmer eines Orchestermusikers