Steuerbegünstigte Leistung eines Musikers
Umsätze eines Musikers auf Veranstaltungen unterliegen als Konzerten vergleichbare Darbietungen eines ausübenden Künstlers dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes steht nicht entgegen, dass der Musiker nicht selbst als Veranstalter auftritt, sondern seine Leistung gegenüber Veranstaltern erbringt.
Der Begriff "Konzerte" ist nicht auf Orchesterkonzerte beschränkt; darunter sind vielmehr Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Auch Pop- und Rockkonzerte, die den Besuchern die Möglichkeit bieten, zu der im Rahmen des Konzerts dargebotenen Musik zu tanzen, können Konzerte sein.
Wie sind Wiederholungshonorare von Schauspielern zu versteuern?
Wann liegt Scheinselbständigkeit vor?
Wie bin ich als Schauspieler krankenversichert?
Kann man Betriebsausgaben pauschal geltend machen?
Ankauf eigener Bilder durch Künstler
Ermäßigter Steuersatz auf Volksfesten
"Rosa Karneval" nicht steuerbegünstigt