Steuerbegünstigte Leistung eines Musikers
Umsätze eines Musikers auf Veranstaltungen unterliegen als Konzerten vergleichbare Darbietungen eines ausübenden Künstlers dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes steht nicht entgegen, dass der Musiker nicht selbst als Veranstalter auftritt, sondern seine Leistung gegenüber Veranstaltern erbringt.
Der Begriff "Konzerte" ist nicht auf Orchesterkonzerte beschränkt; darunter sind vielmehr Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Auch Pop- und Rockkonzerte, die den Besuchern die Möglichkeit bieten, zu der im Rahmen des Konzerts dargebotenen Musik zu tanzen, können Konzerte sein.
Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer?
Arbeitszimmer wieder abzugsfähig?
Was ist eine Umsatzsteuernachschau?
Ist der Stuntman ein Künstler?
Musikverlagsvertrag - Darlehen oder Einnahme? Die Kriterien zusammengefasst
Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern
Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Übezimmer eines Orchestermusikers