Preis für Schönheitskonkurrenz als Betriebseinnahme
Eine Schönheitskönigin, die ihren Titel durch entgeltliche öffentliche Auftritte vewertet, erzielt hierdurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu ihren Betriebseinnahmen gehören auch Preise, die ihr als Siegerin bei weiteren Schönheitskonkurrenzen verliehen werden.
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