Wer Regie führt ist nicht abhängig beschäftigt
Für das Landessozialgericht ergibt sich bereits aus dem Begriff "Regie", dass es sich um eine leitende Tätigkeit mit weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten handelt.
Im Mittelpunkt jeder Regie steht die Werkvorstellung des Regisseurs. Dessen Möglichkeiten reichen von der originalgetreuen Wiedergabe der Spielvorlage des Autors bis zur Neuinterpretation eines Werkes.
Das Landessozialgericht kommt zum Ergebnis, dass ein Regisseur, der mit Unterbrechungen immer wieder Aufträge für Filmproduktionen gegen Pauschalvergütung wahrnimmt, nicht weisungsgebunden tätig ist, sondern Werkverträge erfüllt. Der Regisseur ist insoweit selbständig tätig.
Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer?
Arbeitszimmer wieder abzugsfähig?
Was ist eine Umsatzsteuernachschau?
Ist der Stuntman ein Künstler?
Musikverlagsvertrag - Darlehen oder Einnahme? Die Kriterien zusammengefasst
Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern
Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Übezimmer eines Orchestermusikers