Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers in der gesetzlichen Rentenversicherung
Nach dem Sozialgesetzbuch sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Dieser Tatbestand ist auch zu berücksichtigen, wenn der Lehrer nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig ist. Das KSVG und dessen Begründung geben keinen Anlass zu der Annahme, dass selbständige Lehrer, die im Sinne des KSVG als selbständige Künstler Musik lehrten, nicht zum dem erfassten Personenkreis gehören sollten.
Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer?
Arbeitszimmer wieder abzugsfähig?
Was ist eine Umsatzsteuernachschau?
Ist der Stuntman ein Künstler?
Musikverlagsvertrag - Darlehen oder Einnahme? Die Kriterien zusammengefasst
Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern
Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Übezimmer eines Orchestermusikers