Liebhaberei und künstlerische Tätigkeit
Verluste während der Anlaufphase der beruflichen Tätigkeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der Betriebsführung und der Entwicklung des Betriebes insgesamt eindeutig feststeht, dass das Unternehmen, so wie es von dem Künstler betrieben wird, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltig Gewinne zu erzielen.
Reagiert ein Künstler auf eine Verlustperiode, indem er erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen vornimmt, beginnt eine neue Anlaufphase. Bei einem Künstler spricht die Einrichtung eines Ateliers für eine Gewinnerzielungsabsicht.
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