Künstlersozialversicherungspflicht bei kunstgeschichtlichem Unterricht in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung
Kunstgeschichtlicher Unterricht in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung ist keine Lehre von Kunst im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Weiterhin sind kunstgeschichtliche Vorträge in Museen vor einem begrenzten Zuhörerkreis auch keine publizistische Tätigkeit
Indem das KSVG nur die Lehrer, die Musik, darstellende oder bildende Kunst lehren, in das Sicherungssystem einbezieht, liegt mit der damit einhergehenden Besserstellung bei der Beitragsbelastung im Vergleich zu sonstigen selbständigen Lehrern als Folge einer sachlich begründeten unterschiedlichen Ausgestaltung der Versicherungssysteme nach Ansicht des BSG kein Verstoss gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
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