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Lu Possehl

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Bundessozialgericht

KSK für Geschäftsführergehalt

Künstlersozialabgabepflicht für Geschäftsführergehalt

 

Das Gehalt, das ein nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtiges, in Form einer GmbH betriebenes Unternehmen an seinen alleinigen Gesellschafter für dessen Geschäftsführung zahlt, kann als Entgelt für künstlerische oder publizistische Leistungen der Abgabepflicht unterliegen. Voraussetzung dafür ist, dass bei einer Gesamtwürdigung der Tätigkeit künstlerische oder publizistische Betätigung überwiegen; eine anteilige Berücksichtigung des Gehaltes wegen einzelner künstlerischer oder publizistischer Leistungen kommt nicht in Betracht. 

 

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