Künstlersozialabgabepflicht eines Kunstvereins
Ein Kunstverein ist dem Grunde nach zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn er als Jahresgaben oder in Ausstellungen regelmäßig Werke von Künstlern in Kommission nimmt oder verkauft.
Denn somit findet diese Tätigkeit nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig statt. Nach der Rechtsprechung des Senats ist unbeachtlich, ob Gewinne erzielt werden oder die Tätigkeit gemeinnützig ausgeübt wird.
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