Künstlersozialabgabepflicht wegen der Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern
Entgelte, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von CD-Booklets an selbständige Künstler gezahlt werden, zählen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe. So lassen sich die vervielfältigten Tonträger, anders als dies bei der bloßen Verwertung einer Erstaufnahme der Fall ist, generell nicht ohne Cover vermarkten. Neben den künstlerischen Leistungen, die für die Herstellung der Erstaufnahme erforderlich sind, müssen zwangsläufig zusätzliche künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch genommen werden, um den vervielfältigten Tonträger vermarkten zu können.
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