Künstlersozialabgabepflicht bei der Erstellung von Bild- und Tonträgern
Unternehmen, die im Auftrage von Fernsehsendern durch Teams aus Kameraleuten und Tontechnikern Bild- und Tonaufnahmen erstellen, ohne sie bis zur Sendereife weiter zu bearbeiten, sind wegen der Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern auch zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.
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