Wie sind Zahlungen an Orchestermitglieder für die Wartung musikereigenen Musikinstrumente zu beurteilen?
Nach Ansicht des BFH gehören die Zahlungen für die Instandhaltung der Instrumente der Orchestermitglieder nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn sondern stellen Auslagenersatz i.S. des § 3 Nr. 50 EStG dar.
Systematisch handelt es sich bei dem Ersatz von Auslagen um nicht steuerbare Zuwendungen außerhalb des Arbeitslohnes. Nach allgemeiner Auffassung führt die Erstattung von Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer aus Anlass der Arbeitsausführung getätigt wird zum nichtsteuerbaren Auslagenersatz:
Demgegenüber ist Werbungskostenersatz anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nach allgemein arbeitsrechtlichen Regelungen die Kosten eigentlich hätte selber tragen müssen.
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