Industriedesigner ist Künstler im Sinne des KSVG
Das Bundessozialgericht stufte die Tätigkeit des Industriedesigners, die in Entwürfen für Tür- und Fensterbeschlägen bestand, als künstlerische Tätigkeit ein und ordnete diese dem Bereich "bildende Kunst" zu.
Welche Tätigkeit im Einzelnen als "bildende Kunst" anzusehen sind, ist dem Wortlaut des KSVG nicht zu entnehmen. Der Kunstbegriff ist im KSVG materiell nicht definiert. Er ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen.
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