Übernahme der Grabpflegekosten für Grab eines bekannten Malers und Dichters ist nicht abzugsfähig
Aufwendungen, die einem als Kunstschriftsteller tätigen Steuerpflichtigen erwachsen, weil er die Betreuung des Grabs eines bekannten Malers und Dichters - dessen Biographie er sich widmet - übernimmt, sind weder als Betriebsausgaben noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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