Teilweise ermäßigter Steuersatz bei einer Dinner-Show
Eine von einem Hotel in einem Zelt veranstaltete, mit einer gehobenen Ansprüchen genügenden Bewirtung verbundene Varieté/Dinner-Show, bei der künstlerisch und kulinarisch Interessierten eine Örtlichkeit zur Verfügung gestellt wird, in der sie künstlerisch und kulinarisch Außergewöhnliches aufeinander abgestimmt und ohne Wartezeit genießen können, ist nicht als einheitliche, insgesamt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung zu beurteilen, wenn die einzelnen künstlerischen und kulinarischen Bausteine einen jeweils eigenständigen Wert für den Gast haben.
Folglich ist der Gesamtpreis der Eintrittskarten sachgerecht aufzuteile, so dass nur hinsichtlich des auf das 4-Gänge-Menü entfallenden Anteils der Regelsteuersatz, hinsichtlich der Varieté/Theatershow einschließlich Garderobe dagegen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.
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