Freiberufliche Tätigkeit eines Video-Editors
Bei einem Video-Editor (Cutter), der ausschließlich im Bereich der Herstellung von Werbefilmen tätig ist, ist eine künstlerische Tätigkeit nur im Ausnahmefall gegeben.
So liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor, wenn eine eigene Formensprache entwickelt wurde und versucht wird, Deutungsräume zu erweitern.
Letztendlich kann jedoch nach Ansicht des Gerichtes dahinstehen, ob einem Cutter theoretisch überhaupt ein ausreichender eigener künstlerischer Gestaltungsraum verbleibt oder ob er letztlich als Teil eines Teams unter der Gesamt- und Endverantwortung des Regisseurs derart in Vorgaben eingebunden ist, dass für eine eigene Gestaltung kein Raum bleibt.
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